Der Bundesrat berät in seiner Plenarsitzung am morgigen Freitag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe. Damit soll ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Angehörige oder dem sterbewilligen Menschen nahestehende Personen sollen weiterhin straffrei bleiben. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat der Länderkammer empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten keine Einwendungen zu erheben.