Der Bundesrat hat es heute mehrheitlich abgelehnt, Einwände gegen den Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe zu erheben. Die Länderkammer folgte damit der Empfehlung ihres Rechtsausschusses. Ein Antrag von Rheinland-Pfalz, einen alternativen Entwurf in den Bundestag einzubringen, wurde abgelehnt. Damit kann der Gesetzentwurf wie vorgesehen noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden.
Das Gesetz aus der Feder von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu schaffen, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Wer jemandem aus Gewinnstreben hilft, das eigene Leben zu beenden, kann mit Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Straffrei sollen Angehörige oder dem Sterbewilligen auf andere Art besonders nahestehende Personen, die kein geschäftsmäßiges Interesse am Tod des Betroffenen haben.
Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats hatte die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung noch einmal an die Länderkammer appelliert, den Entwurf abzulehnen. Er lasse Spielräume zu, „die hochgradig gefährlich sind“, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er kritisiert genau wie weitere Akteure in Politik und Gesundheitssystem, dass mit dem Gesetz nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten wird. Dies ermögliche Schlupflöcher für Vereine wie die Schweizer Organisation Dignitas, die nach dem Gesetz keine gewinnorientierten Unternehmen sind und denen so schwerlich eine Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen werden könne.