Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einem Antrag aus Bayern zugestimmt und die Bundesregierung aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser vorzulegen. Dieser soll die Abschaffung der Kollektivverhaftung bei Leistungssteigerungen neben der krankenhausindividuellen Berücksichtigung der Mehrleistungsabschläge für die Jahre 2013 und 2014 beinhalten sowie gegebenenfalls eine neue und gerechtere Mehrleistungsregelung oder ein anderes Steuerungsinstrument für die Zeit nach 2014. Zudem soll der Entwurf die Vergütungsstruktur stärker an die tatsächliche Kostensteigerung koppeln. „Hierzu muss anstelle der gegenwärtigen fakultativen Anrechnung von höchstens einem Drittel der Differenz zur Grundlohnrate eine zwingende Anrechnung der tatsächlichen Kostensteigerungen gesetzlich festgeschrieben werden“, heißt es in der Entschließung der Länderkammer. Notfalls sei statt der vollen Berücksichtigung des Orientierungswertes auch ein anteiliger Faktor akzeptabel, der aber die gegenwärtige Grenze von maximal 30 Prozent der Differenz zwischen Grundlohnrate und Orientierungswert deutlich übersteigen müsse.