Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft KGRP die ethisch-moralische Grundhaltung der Krankenhäuser in einer gemeinsamen Erklärung konkretisiert. Das teilten Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) und KGRP-Chef Werner Schwartz gestern in Mainz mit. Wesentliche Eckpunkte der „Gemeinsamen Erklärung für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz“ basierten auf dem Versorgungsauftrag der Kliniken zum Wohl kranker Menschen. So umfasse die Erklärung, dass alle Patienten ohne Ansehen ihrer Person oder Herkunft gleich zu behandeln und medizinische Eingriffe nur dann vorzunehmen seien, wenn sie im Interesse der Patienten lägen und der Heilungserfolg ohne sie nicht noder nur mit größter Belastung erreichbar wäre. Nicht ausschlaggebend dürften wirtschaftliche Interessen des Krankenhauses sein. Auch sollten keine wirtschaftlichen Anreize für medizinisch nicht indizierte Leistungen gesetzt werden.
„Die Erklärung beinhaltet, dass jedes Krankenhaus ein Leitbild hat, das sich an ethisch-medizinischen Grundsätzen orientiert und das Wohl der Patienten in den Mittelpunkt stellt“, sagte Dreyer. Dieses Leitbild müsse von allen Ebenen, von der Geschäftsführung und den Mitarbeitern getragen werden und gelebte Kultur sein.