Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich heute Nachmittag mit dem Patientenrechtegesetz der Bundesregierung. Auf der Tagesordnung stehen dazu auch Änderungsanträge der Opposition. So fordert etwa die SPD-Fraktion eine Eindämmung der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und weitergehende Regelungen zum Schutz der Patienten, die in dem Entwurf der Bundesregierung, der lediglich die bisherige Rechtsprechung in Paragraphen fasse, fehlten. So sollen Patienten nach dem Willen der Sozialdemokraten künftig nach operativen Eingriffen im Krankenhaus einen Patientenbrief erhalten, in dem für sie verständlich beschrieben ist, was bei ihnen operiert wurde, mit welchen Techniken und welchem Verlauf und welche möglichen Komplikationen auftreten könnten. Zudem besteht die SPD weiter auf einem Härtefallfonds sowie auf einem Mediations- und Schiedsverfahren für Fälle der Arzt- und Krankenhaushaftung und weiteren Beweiserleichterungen für Betroffene von schweren Behandlungsfehlern. Auch die Grünen und die Linken haben Anträge eingereicht.
Auch die Grünen und die Linken haben Anträge eingereicht und deutliche Kritik am Entwurf der Bundesregierung geübt. „Bleibt es bei den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen, wird weiterhin gelten: Nur wer reich oder rechtschutzversichert und risikobereit ist, kann vor Gericht ein zivilrechtliches Verfahren auf Entschädigung riskieren“, sagte die Gesundheitsexpertin der Grünen Maria Klein-Schmeink heute. Es sei bezeichnend, dass ein Großteil der Sachverständigen deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Stellung von Patienten sehe, die einen gesundheitlichen Schaden durch eine ärztliche Behandlung erlitten hätten. Ihre Fraktion fordert eine regelmäßige Beweiserleichterung für Betroffene, die bislang häufig an der hohen Hürde des nur schwer zu erbringenden Nachweises scheiterten.
Auch die Verbraucherzentralen kritisierten den vorgelegten Gesetzentwurf, der die Situation von Patienten nicht verbessere und viele wichtige Themen außen vor lasse. So müsse ein Gesetz zum Schutz der Patienten etwa bei Selbstzahlerleistungen neben einer echten Aufklärung über Nutzen und Risiken auch wirksame Sanktionen gegen gewissenlose Ärzte vorsehen. „Ebenso wichtig ist uns ein respektvoller Umgang mit Opfern von Behandlungsfehlern“, sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Gerd Billen heute in Berlin. Betroffene müssten ihre Ansprüche vor allem durch eine faire Beweislastregelung und eine fälschungssichere elektronische Dokumentation durchsetzen können. Auch Billen forderte eine Härtefallfonds und eine Reform der Schlichtung.