Vertreter von Krankenkassen, Heimträgern, Herstellern und Leistungserbringern haben sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf ein „Konsenspapier zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung in Alten- und Pflegeheimen“ verständigt. Sie sprechen sich darin für Bürokratieabbau, für eine Versorgungsoptimierung der Bewohner unter dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprinzip, für die Umsetzung des Expertenstandards zur Kontinenzförderung sowie für ein einheitliches Vorgehen der Krankenkassen durch ein einheitliches Vertrags- und Erstattungskonzept aus. Die Gründung der Arbeitsgruppe „zur Optimierung der Inkontinenz-Versorgung in institutionellen Einrichtungen“ wurde auf einem Round-Table-Gespräch im November 2011 in Berlin beschlossen, teilte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt mit.
Die Arbeitsgruppe von Krankenkassen, Heimträgern, Herstellern und Leistungserbringern identifizierte drei wichtige Handlungsfelder, die zur Optimierung des derzeitigen Versorgungssystems für aufsaugende Inkontinenzprodukte beitragen sollen:
1. Regelungsbedarf:
Zur Sicherstellung der Versorgungsqualität der Bewohner in Alten- und Pflegeheimen ist ein einheitlicher Versorgungsstandard zwingend erforderlich. Es wird vorgeschlagen, dass Kassen mit Trägern von Alten- und Pflegeheimen Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V abschließen. Diese Verträge müssen kassenübergreifend sein und eine kostendeckende Pauschale für die Versorgung der Bewohner mit Inkontinenzprodukten beinhalten.
2. Zwischen den Erwartungen der Versicherten und Pflegekräften und der Finanzierbarkeit der Leistungen durch die Krankenkassen bildet sich bei der Inkontinenzversorgung eine zunehmend größer werdende Diskrepanz. Um diesen Konflikt zu lösen, ist eine Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses dringend notwendig, da dieses den Maßstab für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung darstellt.
3. Qualität und Quantität des versorgenden Personals:
Der existente und weiter zunehmende Fachkräftemangel in Alten- und Pflegeheimen und die teilweise nicht angemessen geschulten Pflegekräfte erschweren eine optimale Inkontinenzversorgung. Ein angemessener Personalschlüssel und geschultes Personal sind jedoch zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung unabdingbar.
Das Konsenspapier kann hier abgerufen werden.