Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat am Montag die „Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013“ (PEPPV 2013) unterzeichnet. Damit werde die Voraussetzung geschaffen, dass psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem 1. Januar 2013 das neue Entgeltsystem auf freiwilliger Grundlage nutzen können, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Diese sogenannte Ersatzvornahme sei nur deshalb „erforderlich, weil eine fristgerechte Einigung der Vertragsparteien auf Bundesebene auf das neue Psych-Entgeltsystem nicht möglich war“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte den PEPP-Katalog abgelehnt. Gegen den vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf einer breiten empirischen Datengrundlage kalkulierten Katalog tagesbezogener Entgelte und ergänzender Zusatzentgelte hatten sich auch viele psychiatrischen Fachverbände ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zeigte sich enttäuscht: Bahr ignoriere „Zehntausende Stimmen von Patienten, Ärzten und Pflegekräften“, erklärt die DGPPN in einer Stellungnahme. Das Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“, ein von der DGPPN initiierter Zusammenschluss von Ärzten, Therapeuten, Pflegenden, Klinikleitungen, Betroffenen und Angehörigen, hatte zuvor bundesweit innerhalb weniger Tage mehr als 33.000 Unterschriften gegen die Ersatzvornahme gesammelt. Mit dieser Protestaktion hatte das Aktionsbündnis erreichen wollen, dass die Einführung des neuen Entgeltsystems für zunächst zwei Jahre ausgesetzt wird, um eine Vergütungssystematik zu entwickeln, „die den Bedürfnissen der Patienten und den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird“.
Das neue Entgeltsystem sei wesentlich differenzierter als das derzeitige Vergütungssystem und werde die Transparenz über das Leistungsgeschehen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen verbessern, schreibt hingegen das BMG. Versorgungsstrukturen ließen sich analysieren und optimieren. Zudem werde der Weg hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen eröffnet. Einrichtungen, die aufwendige Leistungen erbringen, sollten diese auch besser vergütet bekommen als Einrichtungen mit weniger aufwendigen Leistungen. Das Entgeltsystems ist als lernendes Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021) angelegt.
Das Aktionsbündnis sieht mit dem vorgelegten Entgeltkatalog die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ernsthaft gefährdet. Dennoch wolle man erneut mit den Selbstverwaltungspartnern in Kontakt treten, um den Katalog konstruktiv weiterzuentwickeln. Das entspricht den Vorstellungen des BMG, das erklärt, mit der Verordnung werde ein Vorschlagsverfahren etabliert, „das allen Beteiligten für eine konstruktive Weiterentwicklung des Entgeltsystems offensteht“.