Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, geht davon aus, dass das schriftliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen unter bestimmten Umständen streiken dürfen, wesentlichen Einfluss auf die künftige Ausgestaltung eines kirchenspezifisch geprägten Regelungssystems haben wird.
Die Erfurter Richter hatten am Montag geurteilt, dass die großen christlichen Kirchen sowie Caritas und Diakonie ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigen das Streiken erlauben müssen. Die Kirchen dürfen aber auch weiter den sogenannten "Dritten Weg" wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren.
„Die Praxis wird zeigen, ob die Kirchen dem Anspruch eines eigenständigen, am christlichen Glaubensbekenntnis orientierten und aus dem Leitbild der Dienstgemeinschaft abgeleiteten Regelungsverfahrens gerecht werden können", teilte Henke gestern mit. "Wenn im kirchlichen Krankenhaus betriebswirtschaftliche Eigengesetze übermächtig in den Vordergrund treten und das Christliche verdrängen, dann lässt sich das kirchliche Privileg auf Dauer nicht mehr wirksam vertreten."