Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI haben beschlossen, einen Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität von Pflegebedürftigen“ entwickeln zu lassen. Das gab der GKV-Spitzenverband gestern in Berlin bekannt. Ab Februar 2013 soll ein entsprechender Auftrag an ein pflegewissenschaftliches Institut vergeben werden. Dieses soll bis Anfang 2014 den Expertenstandard entwerfen. Der vorgelegte Entwurf wird dann im Rahmen einer Fachkonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Bevor der Expertenstandard für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend eingeführt wird, ist vorgesehen, ihn zunächst im Rahmen eines Modellprojektes zu testen.
Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Sie zeigen Pflegekräften auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegepraktischer Erfahrungen Handlungskorridore zum Beispiel bei der Risikoeinschätzung oder den zu ergreifenden Maßnahmen auf.