Vier Bundesministerien, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Länder haben sich geeinigt: Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die BA soll wieder möglich sein. Die Neuregelung ist Teil der Einigung über die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die vom Bundesfamilienministerium unter Beteiligung des Bundesarbeits-, des Gesundheits- sowie des Bundesforschungsministeriums initiiert worden war, und die unter Einbeziehung weiterer Partner - unter anderem dem Deutschen Pflegerat (DPR) - für zehn Handlungsfelder konkrete Zielvereinbarungen entwickelt hatte.
Der DPR begrüßt die Einigung zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive. Die darin angestrebte Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege um zehn Prozent pro Jahr sei ein wichtiger Beitrag dazu, dem schon bestehenden und sich ausweitenden Pflegenotstand entgegenzutreten. Gleiches gelte für die vereinbarte Finanzierung des dritten Umschulungsjahres durch die BA. „Dies entspricht unseren Forderungen. Die bislang fehlende Finanzierung des dritten Umschulungsjahres hatte sich als großes Hemmnis erwiesen“, so DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus. Hier habe man seit Langem - auch im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive - auf Nachbesserung gedrängt. Gerade die Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung sei elementare Voraussetzung, den Herausforderungen des steigenden Pflegebedarfes gerecht zu werden.
„Weitere Schritte müssen folgen“, betont Westerfellhaus. Das versprochene Berufsgesetz für die Pflege müsse endlich auf den Weg gebracht werden. Ein modernes Berufsgesetz für die Pflege sei ein wesentlicher Baustein für die Lösung des Pflegenotstands. Der DPR fordert hier weiterhin eine generalistische Ausbildung mit Schwerpunktsetzung. „Die Vorschläge für das Berufsgesetz liegen auf dem Tisch“. Die Umsetzung müsse nun forciert werden.