Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung für die private Pflegevorsorge beschlossen und damit nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums das Verfahren für den sogenannten Pflege-Bahr festgelegt, der damit wie geplant im Januar 2013 an den Start gehen könne. Erste Versicherer würden zum Jahresbeginn förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten. Ab einer Einlage von zehn Euro pro Monat erhalten Versicherungsnehmer demnach eine staatliche Zulage von fünf Euro. Leistungen müssen in allen Pflegestufen gewährt werden, in Pflegestufe III mindestens 600 Euro im Monat. Zudem ist es den Versicherungsunternehmen verboten, Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen. Durch den Wegfall von Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen soll möglichst vielen Menschen der Abschluss einer privaten Vorsorge ermöglicht werden. Kritiker halten den Förderbetrag von fünf Euro monatlich jedoch für zu gering. Zudem sehen sie die Gefahr, dass Lücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig mit dem Verweis auf die private Vorsorge entschuldigt werden könnten.