Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Koalitionsparteien das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Es bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt diese nach Angaben der Bundesregierung in wesentlichen Punkten weiter. Die Opposition beklagte hingegen, mehr als eine Sammlung des Status quo hätten Union und FDP nicht erreicht.
„Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patientinnen und Patienten profitieren“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Erstmals würden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert und das Informationsgefälle zwischen Behandelnden und Behandelten ausgeglichen. So müssten Patienten künftig vor einer Behandlung umfassend und verständlich informiert werden und sie erhielten das Recht auf Einsicht in die vollständige Patientenakte, an der nicht nachträglich manipuliert werden dürfe. „Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen für die Patienten ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Damit sei die Stärkung der Rechtsposition von Patienten nicht länger nur ein Versprechen, sondern werde nun endlich Realität.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte die im Gesetz verankerten Regelungen zur Beschleunigung etwa von Bewilligungsverfahren seitens der Krankenkassen. Wenn Versicherte künftig Anträge auf Leistungen stellten, müssten die Kassen innerhalb von drei Wochen entscheiden. Andernfalls gelte die Leistung automatisch als bewilligt. Auch dies stärke die Position des Patienten. Darüber hinaus werde auch die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen unterstützt, um die Patientenversorgung zu verbessern. „Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen. Ziel ist eine Fehlervermeidungskultur, nicht eine Defensivmedizin“, sagte Bahr gestern in Berlin.
Die Opposition kritisierte im Parlament gestern hingegen noch einmal die fehlende Härtefondsregelung und die aus ihrer Sicht unzureichenden Regelungen zur Beweislast im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. „Dieses Gesetz ist wie eine Seifenblase – wenn sie platzt, bleiben nur enttäuschte Patienten zurück", sagte SPD-Gesundheitsexpertin Marlies Volkmer. Maria Klein-Schmeink von den Grünen warf der Regierung vor, trotz einiger Verbesserungen den Kern der gestellten Aufgabe nicht bewältigt zu haben. „Es wird auch in Zukunft bei den langen Rechtsstreitigkeiten und hohen Prozessrisiken für die Patienten bleiben, weil die Anforderungen an die Beweislast zu hoch sind.“ Katrin Vogler von der Fraktion der Linken nannte das Gesetz gar ein Placebo, das in den entscheidenden Punkten vage bleibe.