Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände haben in den Gesprächen zur Umsetzung des Schiedsspruchs zu den Betriebskostenpauschalen für Geburtshäuser gestern ein Ergebnis erzielt. Wie beide Seiten bestätigten, sollen Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, ab Januar 2013 einen Betrag von 707 Euro erhalten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss hingegen Abschläge hinnehmen. Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Schiedsstelle eine Anhebung der Pauschalen von 550 auf 700 Euro festgesetzt.
Ungeklärt ist hingegen weiter, wie stark die Vergütungen der Geburtshelferinnen steigen sollen. Auch hierzu gab es in dieser Woche Beratungen der Schiedsstelle, auf Antrag der Krankenkassen wurden diese aber auf Ende Januar vertagt. Wie der Deutsche HebammenVerband mitteilte, weil die Kassen mehr Vorbereitungszeit gefordert hatten. Der Vertagungsbeschluss sei gegen die Stimmen der Hebammenverbände gefasst worden, die es als unverständlich bezeichneten, dass die bisherige Zeit nicht zu einer Überprüfung der eingereichten Unterlagen gereicht haben soll. Seit August lägen diese den Schiedsstellenmitgliedern vor. „Noch unfassbarer ist allerdings, dass die Krankenkassen bis heute nicht in der Lage waren, eigene Berechnungen zu präsentieren, die nicht auf Mutmaßungen beruhen“, sagte Verbandspräsidentin Martina Klenk.
Zudem seien die von den Hebammenverbänden nachgewiesenen finanziellen Belastungen sowie auch die Ergebnisse einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie erneut von den Kassen angezweifelt worden. „Es bleibt zu hoffen, dass die Krankenkassen wenigstens bis zum kommenden Termin die Unterlagen lesen können und endlich eine für die Hebammen auskömmliche Vergütung erreicht werden kann“, sagte die Vorsitzende des Netzwerks der Geburtshäuser Ruth Sichermann.