In Brandenburg hat der Landtag gestern die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Investitionspauschalen beschlossen. Damit würden die Schwachpunkte der bisherigen Einzelinvestitionsförderung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Die Krankenhäuser im Land erhalten somit künftig nicht mehr unterschiedliche Förderbeträge, die jeweils an bestimmte Einzelmaßnamen gebundenen sind, sondern ein fixes Budget, über das sie eigenverantwortlich verfügen können. Sie sollen dadurch mehr Planungssicherheit gewinnen.
Bei den Bemessungsgrundlagen werden laut der Ministerin das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermögliche ein Verfahren, in dem Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt würden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack. Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.