Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegen eine weitere Beteiligung der privaten Klinikkette Asklepios am Mitbewerber Rhön angekündigt. Die geplante Aufstockung der Unternehmensanteile auf bis zu 10,1 Prozent würde Asklepios eine Sperrminorität einräumen, wodurch das Kartellamt die wettbewerblichen Strukturen in Gefahr sieht. „Neben den zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken und der Rhön-Klinikum AG ist Asklepios der drittgrößte private Krankenhausbetreiber in Deutschland. Mit der Beteiligung erhielte Asklepios faktisch die Möglichkeit, Vorstöße ihres Wettbewerbs Rhön zu unterbinden“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt gestern in Bonn. Die vorläufige rechtliche Bewertung hat die Behörde gestern an alle Beteiligten verschickt, die nun Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen, ehe Mitte Januar kommenden Jahres eine endgültige Entscheidung fallen soll.
Besonders im Auge haben die Wettbewerbshüter die niedersächsische Region Goslar, wo Asklepios mit dem Harzklinikum das einzige Akutkrankenhaus stellt, Rhön aber Träger der zwei nächstgelegenen Konkurrenten, des Klinikums Salzgitter und des Krankenhauses Herzberg am Harz, ist. Eine Sperrminorität der Asklepios Gruppe im Hause Rhön würde aus Sicht des Kartellamts somit die marktbeherrschende Stellung von Asklepios in der Region weiter verstärken. Ziel der Fusionskontrolle sei es aber gerade, „wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten zu erhalten“, so Mundt.