Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte, so der Nachrichtendienst dpa. Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU) droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen.
„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn, der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in seiner heutigen Ausgabe. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt»“.
Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, „bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.
Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (heute). „Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden.