Die Bundesregierung hat sich erneut zur Zusammenlegung der Pflegeausbildungen in einem neuen Berufsgesetz bekannt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion heißt es, das geplante Gesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die neue Pflegeausbildung festlegen. Grundlage des Berufsgesetzes soll demnach das im März vergangenen Jahres vorgelegte Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein.
Trotz der Pläne der EU-Kommission, die Zugangsvoraussetzung zur Pflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung heraufzusetzen, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort an einer Zulassung zur neuen einheitlichen Ausbildung für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss fest. Eine Anhebung „würde etwa der Hälfte aller heutigen Auszubildenden diese Ausbildung nicht mehr offen stehen, mit den entsprechenden Folgewirkungen auf den zur Verfügung stehenden Bewerberpool“. Zudem sei das Ausbildungsniveau in den EU-Staaten, die bereits eine zwölfjährige Schuldbildung voraussetzen, nicht erkennbar höher als in Deutschland.