Auf das Land Hessen und die Rhön-Klinikum AG kommen nach einem Bericht der „Gießener Allgemeinen Zeitung“ mehrere Klagen von Mitarbeitern des privatisierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) zu, die nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, wieder in den Landesdienst zurückzukehren. Dabei gehe es einerseits um das sogenannte Weihnachtsgeld, das den Betroffenen vom Klinikum verweigert werde. In einem der Zeitung offenbar vorliegenden Schreiben begründet UKGM-Chef Martin Menger dies mit dem eigens verabschiedeten Landtagsgesetz, das verfügt, dass Mitarbeiter im Fall der Rückkehr in den Landesdienst so gestellt werden müssten, als hätten sie diesen nie verlassen. Anspruch auf die Sonderzahlung zum Jahresende hätten aber nur Beschäftigte des UKGM. Ein Teil der Klagen richtet sich laut dem Bericht aber auch gegen das Land.
Weitere Klagen richteten sich gegen das Land Hessen, weil bereits zurückgekehrte Mitarbeiter trotz mehrfacher Aufforderungen noch keine Gehaltsabrechnungen für die Zeit ab Mitte 2005 erhalten hätten, in der Zwischenzeit unter dem privaten Arbeitgeber aber erhebliche Gehaltseinbußen erlitten hätten. Hier gehe es um die eventuelle Verpflichtung des Landes, nachträglich Lohn zu zahlen.
Die Direktorin des Gießener Arbeitsgerichts Manuela George bestätigte die Klagen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Die Arbeitnehmer fordern vom Land Hessen Nachvergütungen, die sie möglicherweise hätten beanspruchen können, wenn sie weiter im Landesdienst beschäftigt gewesen wären.“