Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will gegen Ärzte im Fall von Korruption und Bestechung juristische Schritte ermöglichen. Wie die dpa meldet, kündigte er dies gestern Abend auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin an. Ermittlungen müssten stattfinden können, Ärzte dürften nicht dem Wohl eines bestimmten Unternehmens verpflichtet sein. Selbst wenn es nur wenige Fälle von Korruption seien, sei dies doch Anlass, dagegen etwas zu tun. Die Prüfung möglicher neuer Regeln brauche aber noch Zeit.
Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtet, haben die gesetzlichen Krankenkassen 2010 und 2011 rund 53 000 Fälle von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern oder anderen Geschäftspartnern registriert. In den meisten Fällen handle es sich um Abrechnungsbetrug. In 2600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft. Das gehe aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, den das Gesundheitsministerium unter Verschluss halte. Die Krankenkassen hätten Schadenersatzforderungen von insgesamt 41 Millionen Euro durchgesetzt.