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Gesetz zu Krebsfrüherkennung und Chefarztboni verabschiedet

Der Bundestag hat am gestrigen Abend mit den Stimmen der Regierungskoalition das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen. Bundesgesundheitsminister Bahr sieht damit wichtige strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Versorgungsqualität auf den Weg gebracht. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist aber auch eine Neuregelung zu den in jüngster Zeit heftig in die Kritik geratenen Zielvereinbarungen von Chefärzten. Um finanzielle Fehlanreize zu verhindern, sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer bis Ende April Empfehlungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Passagen in den Arbeitsverträgen vorlegen. Die Krankenhäuser müssen künftig in ihren Qualitätsberichten angeben, ob sie sich an diese Empfehlungen halten und falls nicht, für welche Leistungen Bonusvereinbarungen getroffen wurden.
 
Darüber hinaus schafft das Gesetz auch die datenschutzrechtliche Grundlage dafür, dass Kassenärztliche Vereinigungen künftig Informationen zu Korruptionsfällen oder Verdachtsmomenten an die Approbationsbehörden und die Ärztekammern weiterleiten dürfen. Dies war ihnen bisher untersagt. 

 

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