Der Dozent für Pflegerecht und Vorstand des Selbsthilfenetzwerks Pro Pflege Werner Schell hat sich in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestags gewandt. Darin kritisiert er Pläne, ein neues Stellensonderprogramm für die Pflege ins Leben zu rufen und fordert stattdessen ein bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem. Bereits das 2008 angeschobene Förderprogramm müsse inzwischen als unzureichend oder misslungen eingestuft werden. Der Pflegenotstand ließe sich so nicht lösen. Das könne nur mit einem Personalbemessungssystem gelingen, „mit dem die Pflegekräftestellen in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen - dem realen Bedarf entsprechend - exakt ausgewiesen und begründet werden können“.
Tatsache sei, dass die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegefachkräften allein nach Kassenlage erfolge. Wie inzwischen umfassend wissenschaftlich belegt sei, habe sich die Zahl der Ärzte in den Kliniken in der jüngeren Vergangenheit deutlich vermehrt, während im Pflegebereich massiv Stellen abgebaut worden seien. „Dabei stand und steht der Gedanke Pate: Ärzte bringen Geld in die Kassen, Pflegekräfte kosten nur!“, schreibt Schell an die Bundestagsabgeordneten. Dies stehe im Einklang mit der auch von der Politik vorangetriebenen Ökonomisierung des Gesundheits- und Pflegesystems. Vor diesem Hintergrund dürften auch die Berichte und Diskussionen über zu viele Operationen, zu viele Medikamente für ältere Menschen, Bonuszahlungen oder Korruption im Gesundheitswesen nicht verwundern.
Den in stationären Pflegeeinrichtungen gängigen Stellenschlüssel hält Schell für nachweislich unzureichend. Zudem müsse die Frage gestellt werden, mit welcher Berechtigung der Gesetzgeber die Stellenausstattung in die freie Gestaltung der Anbieter übergeben habe. „Die Interessen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen spielen dabei offensichtlich kaum eine entscheidende Rolle“, so Schell. Bessere Pflege könne es nur mit mehr Personal geben. Das gehe nicht ohne Mehrkosten, aber das müsse der Gesellschaft die Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung der Hilfe- und Pflegebedürftigen wert sein.