Der Berufsverband der Pflegenden (DBfK) hat anlässlich der Entlassung eines unter Missbrauchsverdacht stehenden Pflegers aus einem Berliner Krankenhaus ihre Forderungen nach einer Pflegekammer erneuert. Die Aufklärung des Falls sei durch die maßvolle Reaktion und das Eingreifen der Berufskollegen in Gang gekommen, die sich damit entsprechend dem vom internationalen Berufsverband ICN bestätigten Ethikkodex entsprechend vorbildlich verhalten hätten. Neben der Haltung Einzelner aber „müssen Berufsangehörige über Strukturen verfügen, die eine Reaktion auf Straftaten ermöglichen, gegebenenfalls mit Entzug der Erlaubnis zur Berufsausübung“, sagte Geschäftsführerin Anja Kistler heute in Potsdam. Dabei gehe es auch um die seriöse Prüfung von Vorfällen statt um öffentliches an den Pranger stellen.
Eine berufsständische Stelle, die über Verurteilungen von Pflegenden informiert wird als Bestandteil einer Kammer, kombiniert mit entsprechenden Meldesystemen in den Einrichtungen könne verhindern, dass Straftäter einfach die Arbeitsstelle wechseln und unbelastet neu beginnen könnten. Die Bevölkerung müsse sich darauf verlassen können, dass ihr Vertrauen in Pflegende auf dem Einhalten ethischer Standards und entsprechenden Strukturen innerhalb der Profession basiere.