Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Damit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder die Finanzierung auch des dritten Jahres der Weiterbildung zum Altenpfleger. Zudem können Menschen, die bereits auf eine mehrjährige Berufserfahrung in der Altenpflege zurückblicken, die Weiterbildung zur Fachkraft um ein Jahr verkürzen. Damit rückt die Umsetzung des im Dezember von Bund, Ländern und Pflegeverbänden vereinbarten Ausbildungs- und Qualifizierungspaktes Altenpflege einen Schritt näher. Als Nächstes muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Bayerns Sozialministerin Haderthauer (CSU) sieht dadurch die Attraktivität des Altenpflegeberufs gesteigert. Die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für das dritte Ausbildungsjahr durch die Bundesagentur für Arbeit sei ein wichtiger Schritt, „denn es erfordert den Einsatz aller Kräfte, den Fachkräftebedarf in der Altenpflege zu decken“. Die Ausbildungsverkürzung für bereits langjährig in der Pflege Tätige spreche diesen Menschen zudem ein Stück Anerkennung für ihr andauerndes Engagement „für unsere ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürger“ aus.