Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, das System der Krankenhausfinanzierung umfassend zu reformieren und Patienten vor medizinisch nicht notwendigen Leistungen zu schützen. Die Kammer stimme in ihrer Plenumssitzung am Freitag einem entsprechenden Entschließungsantrag der Stadt Hamburg zu. Darin heißt es, um Fehlanreize zu vermeiden, und eine verlässliche Finanzierung der Kliniken zu sichern, reiche es nicht aus, nur einzelne Schwachstellen in den Fokus zu nehmen.
Notwendig sei vielmehr die Überprüfung der Fallpauschalen als Finanzierungsgrundlage, um Unter- und Überdeckungen der DRG zu identifizieren und zu ändern. So werde auch verhindert, dass sich Anbieter ausschließlich auf lukrative Leistungen konzentrierten und finanziell unattraktive Fälle abwiesen. Zudem müssten Personalkosten ausreichend berücksichtigt werden, um die Notwendigkeit von Mengenausweitungen zu verhindern und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten sicherzustellen. Der Mengenausweitung aus rein ökonomischen Gründen müsse grundsätzlich und wirksam begegnet werden. „Statt der Degression der Landesbasisfallwerte bei Fallzahlsteigerungen sind Mehrleistungen und Mehrleistungsabschläge für das einzelne Krankenhaus anhand von Qualitätskriterien zu staffeln“, heißt es im Antrag.
Weitere Forderungen betreffen die Weiterentwicklung der Qualitätsberichte und Qualitätssicherung im Krankenhaus, die flächendeckende Versorgung unter Erhalt der Trägervielfalt und die weitere Bekämpfung von medizinisch nicht notwendigen Leistungen durch den Ausschluss entsprechender Zielvereinbarungen und die Unterbindung von Einweiserpauschalen.