Der neue Chef der fünf Wirtschaftsweisen (Wirtschafts-Sachverständigenrat), Christoph M. Schmidt, plädiert für eine Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um die Ausgaben der Krankenkassen im Griff zu behalten, schlägt Schmidt, der auch Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) ist, „eine prozentuale Beteiligung der Patienten an den Kosten bis zu einem festzulegenden Höchstbetrag“ vor. Dies sagte der Ökonom der Zeitung „Welt am Sonntag“. Die Wirtschaftsweisen hatten in ihrem Jahresgutachten 2012/2013 ihre Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der GKV-Finanzierung erneuert und sich abermals für die Einführung einer Bürgerpauschale ausgesprochen (Bibliomed berichtete in der GesundheitsWirtschaft 6-2012). In dem Gutachten heißt es: „Die Simulationsrechnungen zeigen, dass von einer stufenweisen Einführung eines einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrags, der sozial ausgeglichen wird, positive Effekte auf Wachstum und Beschäftigung ausgehen. Die Wachstums- und Beschäftigungseffekte sind deshalb positiv, weil durch den Übergang zu einem einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag Verzerrungen beim Arbeitsangebot reduziert werden.“
Auch eine anteilige Beteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten hatte der Sachverständigenrat in dem Gutachten bereits diskutiert und für eine zielführende Weiterentwicklung der Praxisgebühr, die mittlerweile entgegen dem Rat der Weisen abgeschafft wurde, plädiert: „Die Krankenkassen könnten auf Basis der Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Gebührensumme quartalsweise bis zur maximal erlaubten Höhe den Versicherten in Rechnung stellen. Dadurch würde eine größere Lenkungswirkung entfaltet, weil jeder zusätzliche Arztbesuch mit weiteren Kosten für den Patienten verbunden wäre“.