Der Fraktion der Grünen im Bundestag ist der gegenwärtig geltende Mindestlohn in Pflegeeinrichtungen zu gering. Sie fordern eine Rückkehr zur „ortsüblichen Vergütung.“ Fraktionsvorsitzende Renate Künast und die Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, Elisabeth Scharfenberg, kritisierten, dass CDU/CSU und FDP durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz die Lohnstruktur in der Pflege „sogar noch geschwächt“ hätten. Künast und Scharfenberg erklärten: „Pflegeeinrichtungen haben früher nur dann einen Versorgungsvertrag erhalten, wenn sie ihren Mitarbeiterinnen eine ortsübliche Vergütung gezahlt haben. Das wurde ersatzlos gestrichen mit dem Hinweis, es gäbe ja einen Mindestlohn in der Pflege. Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Auffanglinie für gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und kann keinesfalls den Normallohn darstellen. Wir werden die ortsübliche Vergütungsregelung wieder einführen.“ Die ortsübliche Vergütung war von der großen Koalition eingeführt worden, die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Regel aber entkräftet. Sie gilt jetzt nur noch dort, wo es keinen tariflich vereinbarten Mindestlohn gibt.