Eine Reform der Dokumentationspflichten in der Pflege fordert die Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege (OBF), Elisabeth Beikirch. In ihrer Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung über Bürokratieabbau in der Pflege schreibt Beikirch, das Thema Pflegedokumentation sei von herausragender Bedeutung in der Entbürokratisierungsdebatte und werde durch den Regierungsbericht teilweise konkretisiert.
Weiter schreibt Beikirch: „Da dieses Thema für die Pflegenden eng mit zeitlichen und motivationalen Aspekten verknüpft ist und dies Auswirkungen auf die Versorgung hat, muss der Einordnung und Bewältigung dieser (stetig steigenden) Problematik, einschließlich des Kostenfaktors, höchste Priorität eingeräumt werden.“ Grundsätzlich begrüßt die Ombudsfrau den Bericht. Er korrespondiere zum Teil mit den Themen aus dem Projekt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der OBF. „Die vorliegenden Darstellungen von Zeiten, Kosten und Vereinfachungsvorschlägen bilden eine wertvolle Ergänzung und verstärken die hier gewonnenen Erkenntnisse.“
Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der bei allen Gesetzesvorhaben der Regierung die (bürokratischen) Folgekosten untersucht, begrüßte den Bericht. „Der Bericht zeigt, dass es insbesondere in der Dokumentation der Pflege offenbar Vereinfachungspotenzial gibt", erklärte der stellvertretender NKR-Vorsitzende Wolf-Michael Catenhusen. „Nun liegen die Zahlen vor, jetzt muss es darum gehen, konkrete Vereinfachungsvorschläge zu erarbeiten.“
In dem Bericht werden die Gesamtkosten der Pflegedokumentation in Deutschland auf jährlich 2,7 Milliarden Euro beziffert. Die Höhe der Kosten ergebe sich maßgeblich über die Fallzahl „Alleine das Ausfüllen der Leistungsnachweise, das mit jährlichen Kosten von rund 1,9 Milliarden Euro die kostenintensivste Vorgabe aus dem Bereich der Pflegedokumentation ist, wird jährlich rund 408 Millionen mal durchgeführt”, heißt es in dem Bericht.