Der Juraprofessor Dr. Martin Spaetgens hat den rheinland-pfälzischen Plänen für ein Pflegekammergesetz ein bedenkliches Zeugnis ausgestellt: Das Vorhaben, die Altersvorsorge aus der geplanten Pflegekammer auszuklammern, ist verfassungswidrig, schreibt der Kammerexperte Prof. Spaetgens in einem Artikel, der in Kürze in einer Pflegefachzeitschrift erscheint. Dies teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es, der Jurist, der sich in der Vergangenheit intensiv mit der Rolle von Ärzte- und Rechtsanwaltskammern befasst habe, gehe davon aus, dass die Landesregierung in der Pflegekammer kein eigenes Altersvorsorgewerk schaffen wolle, um die 37.000 Pflegenden nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ziehen. „Dies würde die geplante berufsständische Organisation nicht nur zu einer „Kammer 2. Klasse“ machen, auch ihre Verfassungsmäßigkeit wäre mehr als fraglich. Da keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung erkennbar ist, würde sogar eine Angreifbarkeit des Gesetzes insgesamt drohen“, schreibe Prof. Spaetgens.
Der Rechtsexperte wird vom bpa weiter wie folgt zitiert: „Eine Pflegekammer muss, um der verfassungsrechtlich erforderlichen Gleichheit gegenüber anderen Kammern zu genügen, auch ein eigenständiges Versorgungswerk für die Pflegenden enthalten, die dann nicht mehr in das gesetzliche Rentensystem einzahlen - mit Millionenausfällen für die Sozialkassen.“ Gleichzeitig lasse eine einmal konstituierte Kammer für die Angehörigen der Pflegeberufe keinen Weg zurück mehr offen. „Sie wären dauerhaft den standesrechtlichen Vorgaben und Kontrollen einer Kammer unterworfen und müssten diese eigenständig finanzieren.“
Auch der bpa selbst fordert, dass die Pflegenden nicht mit „einer Kammer light abgespeist werden“ dürfen. „Die Kammer müsste die wirklich drängenden Probleme der Pflege anpacken können: geringe Personalausstattung und zu wenig öffentliche Anerkennung der Pflegenden“, sagt der bpa-Präsident und rheinland-pfälzische bpa-Landesvorsitzende Bernd Meurer. Dies sei in den derzeitigen Planungen aber nicht vorgesehen. „Auf keinen Fall darf die Landesregierung riskieren, dass sie Erwartungen bei den Pflegenden weckt und diese aus rechtlichen Gründen dann nicht erfüllen kann“, warnt Meurer mit Blick auf die Einschätzung von Prof. Spaetgens.