Die SPD erkundigt sich bei der Bundesregierung nach den möglichen Folgen der europäischen Patientenrichtlinie für das deutsche Gesundheitswesen. Dies teilte der Bundestag mit. In einer Kleinen Anfrage (17/12896) weise die Fraktion der SPD darauf hin, dass Deutschland bis zum 25. Oktober 2013 Zeit bleibe, um die vom Europaparlament am 19. Januar 2011 beschlossene „EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ umzusetzen. Die SPD argumentiere, dass die Richtlinie einen Rahmen für die Rechte bilde, die Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben sollten, wenn sie sich zu einer Behandlung in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat begäben und sich anschließend die Kosten dieser Behandlung in ihrem Heimatland erstatten lassen wollten. „Bürger der Europäischen Union (EU) können ab 2013 weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen“, so die SPD.