Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ noch vor der Bundestagswahl im Herbst Korruption von Kassenärzten unter Strafe stellen. Medizinern sollen dann bis zu drei Jahre Haft drohen. Geplant sei eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiere „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein Konzept des Ministeriums. Bisher ist es nicht möglich, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen.