Das Bundeskabinett hat heute die Finanzhilfen für die Krankenhäuser beschlossen. In diesem und im kommenden Jahr sollen die Kliniken danach insgesamt 1,1 Milliarden Euro an zusätzlichen Geldern erhalten und in mehreren Schritten entlastet werden. Bundesgesundheitsminister Bahr bezeichnete die kurzfristig wirksamen Maßnahmen als Unterstützung, damit die Krankenhäuser ihren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung leisten könnten. „Wir handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des pflegerischen und medizinischen Personals, das in den Kliniken durch die zunehmende Arbeitsverdichtung teilweise unter Druck steht“, sagte Bahr in Berlin. Mittelfristig müsse aber auch die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysiert und besser gesteuert werden. Er appellierte zudem an die Länder, ihren Investitionsverpflichtungen besser nachzukommen.
Nach den heute beschlossenen Neuregelungen sollen die Krankenhäuser zunächst in diesem Jahr einen Teil der durch die aktuellen Tarifabschlüsse ausgelösten Personalkostensteigerungen von den Kostenträgern gegenfinanziert bekommen. In den Budgetverhandlungen für die Jahre 2014 und 2015 sollen die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten dann bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem berücksichtigt werden können.
Um die doppelte Degression zu neutralisieren gibt es zudem einen Versorgungszuschlag, der jene Kliniken entlastet, die ihre Leistungsmengen bei Operationen nicht ausweiten. Der Mehrleistungsabschlag insgesamt bleibt aber erhalten. Schließlich wird die zügige Ausstattung der Krankenhäuser mit qualifiziertem Hygienepersonal durch ein spezielles Förderprogramm unterstützt. Nach dessen Auslaufen soll die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, sodass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die Neuregelungen sollen in einem Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen werden, das nicht zustimmungspflichtig ist und somit nicht den Bundesrat passieren muss.