Die Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen muss künftig ein Schwerpunkt in der deutschen Gesundheitspolitik werden. Das fordert die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). In einer am vergangenen Freitag beschlossenen Erklärung weist das ZdK zudem Bestrebungen nach einer Legalisierung der organisierten Sterbehilfe oder ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung zurück. „Sterbende Menschen bedürfen keiner Hilfe zum Sterben, wie dies zunehmend im Zusammenhang eines sogar ärztlich assistierten Suizids gefordert wird, sondern einer Hilfe im Sterben“, heißt es darin.
Aus Sicht des Komitees müssen die Versorgungsstrukturen in Deutschland so ausgestaltet werden, dass Schwerstkranke und Sterbende dort versorgt werden können, wo sie leben, ob zu Hause, im Krankenhaus, Hospiz, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder im Pflegeheim. Voraussetzung dafür seien Verbesserungen in der Ausbildung medizinischen Personals, der Unterstützung ambulanter Hospizarbeit und der Begleitung trauernder Angehöriger. Darüber hinaus sei eine kurzfristige berufliche Freistellung für die Pflege schwerstkranker, sterbender Angehöriger bei Lohnfortzahlung als wichtige Unterstützung für Familien nötig.