Streit in der Regierungskoalition über die Zukunft des Sterbehilfegesetzes: Medienberichten zufolge strebt die Kanzlerin ein vollständiges Verbot der Sterbehilfe an. Justizministerium und FDP beharren hingegen auf der Umsetzung des Gesetzes, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Demnach soll lediglich die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten werden. Merkel hatte dagegen kürzlich in einem Interview der „Bistumspresse“ gesagt: „Für Regelungen darüber hinaus, die ich mir wünsche, sehe ich zur Zeit noch keine Mehrheit.“ Ihr wäre es lieber, erst einmal auf ein Gesetz verzichten: „Wir sollten uns deshalb die Zeit nehmen, dafür doch noch eine Mehrheit zu finden.“ Das habe auch bei anderen Fragen des Lebensschutzes zu einer Lösung geführt. Auf Nachfrage von Bibliomed.de auf der Regierungspressekonferenz am heutigen Freitag, wie es denn nun um das Gesetz stehe, machte Regierungssprecher Georg Streiter keine weiteren Angaben.
Das FDP-geführte Justizministerium will dagegen am derzeitigen Gesetz festhalten. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sagte Bibliomed.de auf Anfrage, die Presseberichte zum Scheitern des Vorhabens seien „völlig falsch“ . Er sehe daher keinen Anlass, von dem Projekt abzurücken. „Wir stehen weiter zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU. Die Justizministerin hat diese Vereinbarung wortgenau umgesetzt.“ Das Justizministerium bestätigte Bibliomed.de, dass das Gesetz auch aus ihrer Sicht „im parlamentarischen Verfahren“ bleibe.
Im Bundestag hatte das Vorhaben Ende letzten Jahres bereits die erste Lesung durchlaufen. Nur eine Nicht-Behandlung im Bundestag könnte das Vorhaben nun noch stoppen, was jedoch nicht direkt der Kontrolle der Regierung untersteht. Vielmehr liegt es nun an der FDP-Fraktion, den Entwurf über den Rechtsausschuss zur Beschlussfassung zu bringen. Von der Opposition kann sie dabei nicht auf Hilfe hoffen. Grundsätzlich seien zwar auch die Sozialdemokraten damit einverstanden, das kommerzielle Geschäft mit der Sterbehilfe zu verbieten. SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht betonte aber, dass „dies breiter debattiert werden sollte, als es bisher geschehen ist.“
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland derzeit nicht klar geregelt. Während eine Tötung selbst auf Wunsch des Getöteten grundsätzlich strafbar ist, wird die Beihilfe zur „eigenverantwortlichen Selbsttötung“ nach aktueller Rechtsprechung nicht geahndet. Das Betäubungsmittelgesetz stellt allerdings die Beschaffung eines tödlichen Mittels unter Strafe. Eine Beihilfe zum Suizid wird dadurch erheblich erschwert.