Jeder dritte Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat sich nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestätigt. Das geht aus der gestern vorgestellten bundesweiten Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung des MDK für das vergangene Jahr hervor. Insgesamt gingen die Gutachter knapp 12.500 Vorwürfen nach. Rund zwei Drittel richteten sich gegen Krankenhäuser, ein Drittel gegen niedergelassene Mediziner. Bestätigt wurden für die Kliniken 30 Prozent, für die ambulante Versorgung 36 Prozent der Verdachtsfälle.
Die meisten Vorwürfe standen laut der Statistik im Zusammenhang mit Operationen, hauptsächlich in der Orthopädie, Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie. Die leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, Astrid Zobel, warnte aber davor, die Zahl der Vorwürfe mit der Zahl der tatsächlichen Fehler gleichzusetzen. Die meisten bestätigten Behandlungsfehler weise die Statistik für die Pflege, die Zahnmedizin und die Gynäkologie auf. Auch bei der Interpretation der Zahlen mahnte Zobel zur Vorsicht. Zwar könnten Häufungen in bestimmten Fachgebieten erkannt werden. „Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind.“
Um zu entscheiden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, überprüfen die MDK-Gutachter, ob die betroffenen Patienten nach dem anerkannten medizinischen Standard versorgt worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird zudem geprüft, ob der erlittene Schaden tatsächlich auf die fehlerhafte Behandlung zurückgeht.