Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Hospizaufenthalt oder die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ihrer Versicherten nur auf freiwilliger Basis. Darauf hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz vergangene Woche hingewiesen. Die Erstattung auf Kulanzbasis könne aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichgesetzt werde, wie ihn gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland genießen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Berlin. Lediglich drei von 23 privaten Anbietern hätten die stationäre Hospizversorgung in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
Brysch forderte den Bundestag auf, die Benachteiligung Privatversicherter bei SAPV und Hospizversorgung zu beenden und Druck auf die Versicherer auszuüben „Auch Bundesgesundheitsminister Bahr muss sich dafür stark machen, dass diese Leistungen künftig enthalten sind.“ Die Versicherer wiederum rief Brysch auf, SAPV und Hospizversorgung in ihre Allgemeinen Bedingungen aufzunehmen.