Der Infektionsschutz in Deutschland weist trotz der jüngsten Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene noch immer Lücken auf. Zu diesem Urteil kommt die Initiative Infektionsschutz, ein unabhängiges Expertengremium aus Klinikern, Hygienikern, Mikrobiologen und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen. Zwar seien das 2011 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnungen der Länder ein Fortschritt, heißt es in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. Es fehle aber noch immer ein Verständnis für die Dynamik der nosokomialen Infektionen, die jährlich rund eine halbe Millionen Menschen träfen und 15.000 Menschen das Leben kosteten. Etwa 4.000 Todesfälle könnten durch eine bessere Hygiene vermieden werden, so die Experten.
Falsch ist es aus Sicht der Initiative, dass sich die Bemühungen um einen Infektionsschutz bislang auf die Kliniken und auf bestimmte Risikogruppen konzentrierten. Patienten und Erreger machten aber nicht an der Krankenhauspforte oder an den Definitionsgrenzen der Risikogruppen halt. „Es fehlt ein sektorenübergreifendes effizientes Hygieneprogramm, in dem der Behandlungspfad für den Patienten abgebildet wird und das alle Gesundheitseinrichtungen und Patientengruppen einbezieht“, heißt es in dem Statement. Darin appellieren die Experten an die Politik, die Infektionsschutzregeln bundesweit zu vereinheitlichen. Zudem müssten die Hygieneverordnungen auf Rettungsdienst und Pflegeeinrichtungen ausgedehnt werden, verpflichtender Teil des Qualitätsmanagements in den Einrichtungen sein, das Personal intensiv geschult und eindringlich auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen werden und eine geregelte klinisch-mikrobiologische Beratung stattfinden. Der Einsatz von Antibiotika müsse konsequent erfasst und bewertet werden.
Darüber hinaus fordern die Experten eine nationale Zielvorgabe, etwa die Reduzierung nosokomialer Infektionen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent, optimierte und fortgeschriebene Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts sowie vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Leitlinien zur Qualitätssicherung.