SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, Kandidat für das Amt des Bundesgesundheitsministers im Fall eines SPD-Wahlsiegs im Herbst, hat die Pläne seiner Partei für eine Bürgerversicherung verteidigt. Die schrittweise Überführung der Privaten Krankenversicherung (PKV) in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde weder zu Einkommensverlusten bei den Ärzten führen, noch die gesetzlichen Kassen in Bedrängnis bringen. „Die Bürgerversicherung ist keine Honorarkürzung durch die Hintertür“, sagte Lauterbach der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.
Vielmehr würden die Leistungsvergütungen in der GKV angehoben, was für viele Mediziner und insbesondere für Hausärzte ein höheres Einkommen bedeute. Zum anderen glaube er fest daran, dass „gerade viele junge, gesunde Gutverdiener in die Bürgerversicherung wechseln wollen“ und es so nicht zu dem von den Kassen befürchteten Ansturm von alten und kranken bis dato privat Versicherten kommen werde. „Viele können sich ausrechnen, dass die privaten Krankenversicherung für sie zur Falle wird, weil die Beiträge unaufhörlich steigen“, so Lauterbach. Die Rückstellungen der PKV-Kunden will die SPD aber nicht anrühren. „Zum einen liefe das auf eine indirekte Enteignung der privaten Versicherer hinaus – und damit auf einen jahrelangen Rechtsstreit.“ Gleichzeitig seien die Unternehmen auf die Rücklagen angewiesen, da sie mit der Einführung der Bürgerversicherung keine Neukunden mehr bekämen.
Wichtig war Lauterbach auch die Abgrenzung zum Bürgerversicherungsmodell der Grünen. Im Gegensatz zum Wunschkoalitionspartner wolle die SPD die Beitragsbemessungsgrenze nicht wesentlich anheben und auch keine Ausweitung auf Kapitalerträge oder Mieteinkünfte. Stattdessen würden mehr Steuermittel in die Finanzierung des GKV-Systems fließen. Zurzeit ruhten allein bei den Kassen und im Gesundheitsfonds Reserven von 25 bis 30 Milliarden Euro. „Da dieses Geld keine große Rendite abwirft, ergibt das keinen Sinn“, so Lauterbach. Er geht fest davon aus, die Beiträge senken zu können und den Kassen zugleich die Autonomie über ihre Beitragssatzhöhe zurückzugeben.