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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat einen besseren Schutz von Hinweisgebern gefordert. Das sogenannte Whistleblowing, das Anzeigen von Missständen im eigenen Betrieb durch einen Mitarbeiter, sei ein wichtiges Thema für die Pflege, sagte DBfK-Referentin Johanna Knüppel gestern in Berlin. Kranke und Pflegebedürftige müssten sich darauf verlassen können, dass beruflich Pflegende Versorgungsdefizite und Gefahren beim Namen nennen. „Meldungen von Mängeln und Fehlern dürfen keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben“, sagte Knüppel.
Kritik übte der Verband am Bundestag und insbesondere an den Fraktionen von Union und FDP. Diese hätten mehrere Gesetzesinitiativen zum Whistleblowing in einer nächtlichen Sitzung „mit einem knappen Nein und ohne Aussprache“ abgelehnt, weil sie keine Notwendigkeit für ein gesondertes Gesetz sähen, sondern bestehende Regelungen für ausreichend erachteten. Der DBfK hingegen verwies gestern auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Sommer 2011. Darin war Deutschland zur Zahlung von 10.000 Euro an eine Berliner Altenpflegerin verurteilt worden, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz angeprangert und schließlich Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt hatte und daraufhin entlassen worden war. Seitdem stehe Deutschland zunehmend in der Kritik, nicht genug für den Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu tun.