Einen heftigen Schlagabtausch über die Personalausstattung von Perinatalzentren haben sich Vertreter von Krankenkassen und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen am Donnerstag geliefert – sich aber schlussendlich doch auf einen gemeinsamen Weg geeinigt.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Patientenvertreter hatten gefordert, dass künftig eine Kinderkrankenpflegekraft je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen bereitstehen solle. Nach Abschluss maximalinvasiver Methoden, also bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen, solle das Verhältnis eins zu zwei betragen.
Die DKG-Vertreter argumentierten, dass eine flächendeckend verpflichtende Erhöhung auf dieses Verhältnis nicht sofort umsetzbar sei und Zeit benötige. Sie boten einen Kompromiss an, der letztlich auch beschlossen wurde. Demnach gilt das von der GKV geforderte Verhältnis erst ab dem Jahr 2017 als verbindliche Größe. Bis dahin soll es Ausnahmeregelungen geben. Derzeit liegt das Verhältnis von Pflegekräften zu Frühgeborenen auf den Intensivstationen laut Patientenvertretern zwischen eins zu zwei und eins zu sechs.
Die GKV zeigte sich zunächst erbost über diese Übergangsfrist. Ob sie bis 2017 „mit dem Leben von Frühgeborenen spielen“ wollten, fragte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, die DKG-Vertreter. Diese wiederum zeigten sich entsetzt über diesen Vorwurf. Hauptgeschäftsführer Georg Baum mahnte: „Wir sind ein Fachgremium und sollten auch so diskutieren.“ Unterstützung erhielt Baum vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken. Er bezeichnete den DKG-Vorschlag als „Fortschritt“ und möglichen Kompromiss. Daraufhin lenkten die GKV-Vertreter ein.
Der G-BA fasste darüber hinaus eine Reihe weiterer Beschlüsse. Unter anderem erhielt das AQUA-Institut einen Auftrag zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Krankenhaus. Außerdem gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten bei der Bedarfsplanung von niedergelassenen Ärzten.
Des weiteren beschied der G-BA dem Medikament Eliquis mit dem Wirkstoff Apixaban zur Prophylaxe venöser Thromboembolien nach Hüft- oder Kniegelenkoperationen einen geringen Zusatznutzen. Damit ist der Weg frei für Preisverhandlungen zwischen den Herstellern Bristol Myers Squibb SA und der GKV. Die Ärztevertreter im G-BA hatten zuvor vehement dafür plädiert, dem Wirkstoff sogar einen beträchtlichen Zusatznutzen zu bescheinigen.