Patienten haben „das Recht auf Nichtwissen, insbesondere das Recht auf informelle Sebstbestimmung“ über den eigenen Gesundheitszustand. Dies betont Bundesforschungsministerin Johanna Wanka im Interview mit dem Fachmagazin „Gesundheitswirtschaft“ (Erscheinungsdatum: 28. Juni). Es stelle sich angesichts neuer Diagnosemöglichkeiten durch Gentests „die Frage, wie man mit den zusätzlichen Informationen umgeht, die im Rahmen der Diagnostik erhoben werden“. Wanka: „Mir ist wichtig, bei der Forschung für den medizinischen Fortschritt immer auch die gesellschaftlichen Auswirkungen und die ethischen Gesichtspunkte im Blick zu haben.“ Das BMBF unterstütze daher Maßnahmen zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Lebenswissenschaften.
Empfänger staatlicher Forschungsförderung seien verpflichtet, das geltende Recht und die darin zum Ausdruck kommenden ethischen Weichenstellungen einzuhalten. Darüber hinaus vergebe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bei medizinischer Forschung am Menschen keine Fördermittel, bevor das positive Votum einer unabhängigen Ethikkommission vorliege. Trotz der ethischen Fragen sei der medizinisch-technische Fortschritt nicht zu fürchten, „wenn wir nicht nur die Chancen erkennen, sondern zugleich die Risiken ernst nehmen“. Ärzten komme dabei eine besonders wichtige Rolle für die Aufklärung und Beratung zu, hebt die Ministerin hervor.