Der Expertenbeirat der Bundesregierung zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat gestern Nachmittag sein Gutachten mit insgesamt 21 Vorschlägen vorgelegt. Unter anderem soll ein neues Begutachtungsassessment (NBA) künftig den „Grad der Selbständigkeit in den pflegerelevanten Bereichen des Lebens“ messen. „Die bisherige Beschränkung auf nur bestimmte, körperbezogene Verrichtungen entfällt. Auch die Scheingenauigkeit der bisherigen Zeitmessung wird überwunden; die Zeitmessung entfällt ersatzlos.“
Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Klaus-Dieter Voß, einer der beiden Vorsitzenden des Pflegebeirats und ehemaliger Vorstand des Spitzenverbandes der Krankenkassen, sagte, dass dadurch etwa 200.000 bis 250.000 Menschen zusätzlich Gelder aus der Pflegeversicherung erhalten würden, insbesondere Demenzkranke. Dazu kämen noch Leistungsverbesserungen für bereits Leistungsberechtigte. Die Mehrkosten betrügen mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte das langsame Vorgehen bei der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Auch Ulla Schmidt (SPD), die bis 2009 sein Amt inne hatte, habe bei der Vorstellung des vorangegangenen Berichts am Ende ihrer Amtszeit darauf hingewiesen, dass eine große Pflegereform drei bis vier Jahre Zeit in Anspruch nehme. Der neue Bericht baue auf dem alten auf. „Schwierige Fragen mussten beantwortet werden“, sagte Bahr, aber die Lücken hätten geschlossen werden können. Dem Beirat zufolge ist nun für die Umsetzung des Berichts ein Zeitraum von etwa 18 Monaten nötig. Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Vorsitzender des Pflegebeirats, betonte, dass den Bericht nach der Bundestagswahl im Herbst „jede Koalition als Blaupause nehmen“ könne.
Heftige Kritik übte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): „In einer allgemeinen Würdigung des neuen Berichtes ist vor allem festzuhalten, dass es gelungen ist, die guten Ansätze aus dem ersten Beirat – dabei vor allem den Formulierungsvorschlag für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – zu bewahren“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Kritisch anzumerken bleibe – das sei aber dem Beirat nicht anzulasten –, dass es der verantwortlichen Bundesregierung erneut nicht gelungen sei, die Pflegeversicherung grundsätzlich zu reformieren. „Das vermutete Kalkül des Gesundheitsministers, der Beirat werde so lange für den Bericht brauchen, dass eine politische Entscheidung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, ist aufgegangen.“ Der „einzige Trost“ sei, dass die kommende Bundesregierung – egal wer sie stelle – keine Ausrede mehr haben werde, die Reform nicht anzugehen.