Mit Beginn des Monats ist das vom Bayrischen Landtag im Mai beschlossene „Gesetz zur Änderung des Pflege-Wohnqualitätsgesetzes“ (PfleWoqG) in Kraft getreten, das die Umsetzung schärferer Hygienevorgaben vorsieht. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) steht der Gesetzesänderung kritisch gegenüber und beruft sich auf die Beachtung der Betreiberautonomie und die Gewährleistung der Lebensqualität der Patienten in Pflegeheimen.
Laut bpa Bayern führen die durch die Gesetzesänderung auferlegten „krankenhausartigen Maßnahmen“ dazu, dass die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Heimbewohner erheblich eingeschränkt wird. „In den Pflegeeinrichtungen dürfen keine klinikähnlichen Strukturen etabliert werden“, verdeutlicht der bayrische Landesvorsitzende Kai Kasri. „Pflegeeinrichtungen sind schließlich Orte des Wohnens und des Lebens und keine Krankenhäuser“, so Kasri weiter. Daher fordert der bpa Bayern den entsprechenden Teil des Gesetzes wieder ersatzlos zu entfernen und verweist im Gegenzug auf den aktuellen Bayrischen Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen. Dieser habe sich in der Vergangenheit hinlänglich bewährt.
Statt einer gesetzlichen Verschärfung der Hygienevorgaben fordert der bpa, die Präventionsarbeit hinsichtlich der von multiresistenten Keimen ausgehenden Gefahr in Seniorenwohnheimen zu verbessern. „Durch eine bessere Prävention dort würden viele spätere Hygienemaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen überflüssig“, erklärt Kasri.