Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Einrichtung von Pflegekammern in der Bundesrepublik hat die Arbeitsgruppe „Pflege und Ethik“ der Akademie für Ethik in der Medizin auf ihre Stellungnahme vom Mai dieses Jahres hingewiesen. Darin spricht sich die Gruppe für eine Berufsstandsverkammerung für professionell Pflegende aus. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben brauche sie „geeignete Rahmenbedingungen, die derzeit nur über eine Verkammerung erreicht werden können“, heißt es im Positionspapier „Warum die Pflegekammer notwendig ist!“.
In der Gesellschaft gebe es eine hohe Nachfrage nach einer professionellen pflegerischen Versorgung. Die Behandlung von multimorbiden Patienten sowie die „veränderten Versorgungsstrukturen im klinischen und extramuralen Bereich“ erforderten pflegerische Expertise. Aktuelle Mängel in der Pflegeversorgung könne die Berufsgruppe nicht auffangen, „solange ihr die Möglichkeiten fehlen, den gesellschaftlichen Bedarf an Pflege sowie die dafür nötigen strukturellen Veränderungen in politische Entscheidungsgremien einzubringen." Darüber hinaus fordert die Arbeitsgruppe, im Rahmen der Akademisierung der Pflege die Ausbildung an internationale Standards anzugleichen und eine Berufsorganisation mit Selbstverwaltung und Disziplinarrecht einzurichten. „In der Konsequenz sind Verstöße gegen die Berufsordnung bzw. festzulegende Mindeststandards pflegeethischer oder pflegefachlicher Art disziplinarrechtlich durch die Kammer zu regeln.“
Neben der Etablierung einer für „alle Angehörigen der Pflegeberufe gültigen Berufsethik“ könne auch die formal-rechtliche Gestaltung der Ausbildung in die Hände einer Kammer gegeben werden. „Das betrifft die Entwicklung von Curricula und Prüfungsordnungen, die Prüfungsabnahme, die Regulierung und Weiterentwicklung der Ausbildungswege sowie die Berufsordnung.“