Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat den Bundesrat aufgefordert, das Präventionsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung nicht passieren zu lassen. Der Entwurf aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Bahr sei „völlig unzureichend und nicht bedarfsgerecht“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Zudem falle er weit hinter die positiven Ansätze früherer Anläufe zu einem Präventionsgesetz zurück.
Die fachlichen Fehler seien derart zahlreich und gravierend, dass es weniger Arbeit mache, ein neues Gesetz zu schreiben als Korrekturen vorzunehmen, sagte Prof. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Zentrale Probleme würden nicht gelöst, stattdessen sinnlose Regelungen, überflüssige Gremien und Fehlanreize geschaffen. Gerade einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leiste das Gesetz in dieser Form nicht.
Der Bundesrat berät morgen in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl über insgesamt 90 Tagesordnungspunkte, darunter auch das Präventionsgesetz. Es sieht höhere Aufwendungen der Krankenkassen und auch ein stärkeres Engagement von Kassen, Ländern und weiteren Akteuren für Vorsorge- und Präventivmaßnahmen insbesondere gegen Volkskrankheiten vor. Union und FDP hatten es Ende Juni mit eigener Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Die Opposition hatte geschlossen dagegen gestimmt, sie stellt in der Länderkammer die Mehrheit.
Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink kündigte an, der Bundesrat werde sich zu Recht „nicht auf ein bürokratisches und wenig nachhaltiges Gesetz mit einem veralteten Verständnis von Prävention“ einlassen, das weder Opposition noch Experten habe überzeugen können. Auch sie forderte ein neues Gesetz, das „alle Sozialversicherungsträger und die PKV mit einbezieht, Gelder regional bündelt und vor allem einen Beitrag zu mehr gesundheitlicher Chancengleichheit leistet“. Davon sei der Regierungsentwurf meilenweit entfernt.