Das Statistische Bundesamt hat den Orientierungswert für die Krankenhäuser für das laufende Jahr veröffentlicht. Er beträgt 2,02 Prozent und liegt damit niedriger als die Mitte des Monats vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegebene Grundlohnrate von 2,81 Prozent. Für die Krankenhäuser bedeutet das, ihre Preise dürfen trotz der veränderten Gesetzeslage erneut nicht höher als die Grundlohnrate steigen. Nur ein darüber liegender Orientierungswert hätte den Verhandlungskorridor für die Landesbasisfallwerte nach oben erweitert.
Die Grundlohnrate ist die Veränderungsrate der Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Orientierungswert hingegen spiegelt die Veränderungen bei Personal und Sachkosten in den Krankenhäusern wieder. Als Berechnungsgrundlage zieht das Statistische Bundesamt etwa die Vierteljährliche Verdiensterhebung der Kliniken, ausgewählte Preisstatistiken und den Kostennachweis heran.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Wert als zu niedrig. Die tatsächliche Kostenentwicklung in den Krankenhäusern, die Tarifabschlüsse und insbesondere die Preissteigerungen, seien deutlich höher als die ermittelten 2,02 Prozent. Die Ursache für die „Messfehler“ sieht die DKG in den Informationsquellen und Statistiken, die den Berechnungen zugrunde liegen. „Sie sind, wie das Amt selbst bestätigt, nicht krankenhausspezifisch“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum heute Mittag in Berlin.
So würden etwa nicht die Zuwächse der krankenhausspezifischen Haftpflichtversicherungsprämien erfasst, sondern die Prämienentwicklung in der privaten Haftpflichtversicherung. „Ebenfalls nicht zutreffend erfasst werden die Kostensteigerungen durch die EEG-Umlage, durch die die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern inzwischen um eine Viertel Milliarde Euro verteuert wird“, so Baum. Bei den Personalkosten würden Arbeitszeitausgleiche und urlaubsbedingte Mehrkosten nicht ausreichend erfasst.
Die DKG forderte eine Überarbeitung der Methodik für die Berechnung des Orientierungswertes und verwies auf bereits vorgelegte Vorschläge. Die Bundesregierung müsse dem Statistischen Bundesamt hierfür auch entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stellen.