Zum 31. Dezember verliert die „alte“ Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit - unabhängig von dem auf dem Chipnachweis abgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Ab dem 1. Januar berechtigt dann nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Laut Spitzenverband sind etwa fünf Prozent der Versicherten noch nicht in Besitz des „neuen“ Nachweises.