Die seit Februar 2012 in Mecklenburg-Vorpommern geltende Hygieneverordnung für Krankenhäuser schließt nun auch Arztpraxen ein. Das teilte das Landessozialministerium heute mit. „Alle Praxen, in denen operative Eingriffe durchgeführt werden – also auch Zahnarztpraxen – müssen künftig bestimmte bauliche Vorschriften erfüllen und einen Hygieneplan aufstellen“, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD).
Mit der geänderten Verordnung verbessere sich etwa der Informationsfluss zwischen den Krankenhäusern, Pflegeheimen und niedergelassenen Ärzten weiter. Falls sich ein Patient mit multiresistenten Keimen infiziere und nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in ein Pflegeheim oder zur Behandlung beim Hausarzt komme, lägen dort die notwendigen Erkrankungsinformationen bereits vor.
Eine weitere Neuerung der Verordnung sei, dass Ärzte eine Fortbildung zum Krankenhaushygieniker absolvieren könnten. Dem steigenden Bedarf an Hygienespezialisten könne so beispielsweise nachgekommen werden.