Das Europaparlament hat gestern in Straßburg die Neufassung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie beschlossen. Darin werden für die Zulassung zur Pflegeausbildung nun entweder 12 Jahre allgemeiner Schulbildung vorausgesetzt oder alternativ mindestens 10 Jahre. Zudem formuliert die „Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ Mindestanforderungen, die alle Gesundheits- und Krankenpfleger künftig in der Ausbildung erwerben müssen. Diese werden in 8 sogenannten Kompetenzprofilen zusammengefasst. Deutschland und alle anderen Mitgliedsländer haben nun 2 Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte zwar in einer ersten Reaktion die Neufassung der rund 35 Jahre alten Richtlinie, einen Grund zum Jubeln gebe es aber nicht, sagte Vizepräsidentin Gertrud Stöcker bibliomed.de. Deutschland habe es dank einer parlamentarischen Sperrminorität geschafft, neben der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und in 25 der 28 EU-Staaten gängigen Zugangsvoraussetzung von 12 Jahren schulischer Vorbildung noch eine Alternative durchzusetzen. Das Beharren auf 10 Jahren Mindestanforderung aber isoliere Deutschland in Europa und international, das Pflegeniveau drifte in die Zweitklassigkeit ab. Stöcker sprach von einem „Armutszeugnis für die Pflegepolitik in Deutschland“.