Die Vertreter der deutschen Hochschulmedizin drängen weiter auf eine neue Reform ihrer Finanzierung. Wichtige Sonderaufgaben der Universitätsmedizin würden nicht ausreichend vergütet. Darauf hätten der Wissenschaftsrat, die deutsche Forschungsgemeinschaft und zentrale Akteure der Gesundheits- und Wissenschaftspolitik bereits vor der Bundestagswahl hingewiesen. „Nach der Wahl müssen nun die Wissenschafts- und Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern über konkrete Lösungen sprechen“, sagte der Päsident des Medizinischen Fakultätentages, Heyo Kroemer, in dieser Woche in Berlin. Das gesamte Gesundheitssystem sei auf eine funktionsfähige Hochschulmedizin angewiesen.
Auf dem Herbstforum des Dachverbandes Deutsche Hochschulmedizin kritisierten Experten aus den Bereichen Hochschulmedizin, Wissenschaft und Gesundheit auch die 2006 verabschiedete Föderalismusreform und das darin verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern. Letzteres sei eine Fehlkonstruktion, deren negative Folgen deutlich spürbar seien. Auch müsse der Gesetzgeber sich entscheiden, welchen Gestaltungsspielraum der Bund künftig in der Forschungs- und Bildungspolitik einnehmen wolle. Nach der verstärkten Förderung außeruniversitärer Forschung unter der letzten Bundesregierung, müsse die kommende Koalition endlich wieder auf die staatlichen Universitäten und Universitätskliniken fokussieren“, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
„Im Rahmen der angekündigten Krankenhausreform muss ein Systemzuschlag für die deutschen Universitätsklinika eingeführt werden“, forderte der VUD-Vorsitzende Michael Albrecht. Ergänzend zu den DRG-Erlösen und der Investitionsfinanzierung der Länder müsse eine dritte Säule aus Bundesmitteln und Zuschlägen die Sonderaufgaben der Hochschulmedizin gegenfinanzieren. „Dazu zählen neben der Ausbildung künftiger Ärztegenerationen vor allem die Versorgung besonders schwerer Erkrankungen und der Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung“, so Albrecht.