Verbraucherschützer, Sozial- und Klinikverbände haben in einem gemeinsamen Positionspapier an die künftige Bundesregierung appelliert, die Versorgung der Bevölkerung mit Rehabilitationsleistungen zu verbessern. Die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verhinderten, dass Menschen, die dringend auf diese Leistungen angewiesen seien, sie auch erhielten.
„Die Veränderungen in der Gesellschaft erfordern eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür“, sagte die Präsidentin des mitunterzeichnenden Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Der Vorstand des ebenfalls beteiligten Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, verwies auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die einen effektiven Zugang zu Rehabilitationsangeboten verlange. „Dieser Zugang ist für Patienten in Deutschland nicht immer gegeben“, so Billen.
In der gerade angebrochenen Legislaturperiode müssten nun zügig die Grundlagen geschaffen werden, um den beiden großen Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu begegnen, dem längeren Verbleib im Erwerbsleben und der steigenden Pflegebedürftigkeit im Alter. Dazu müsse das frühzeitige Ausscheiden von Fachkräften aus der Erwerbstätigkeit und das Eintreten der Pflegebedürftigkeit vermieden oder zumindest hinausgeschoben werden.
Weiteren dringenden Handlungsbedarf sehen die Unterzeichner, neben dem Sozialverband VdK und den Verbraucherzentralen die Unabhängige Patientenberatung (UPD), der Sozialverband Deutschland, der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) und die Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg (BWKG), unter anderem in der ambulanten ärztlichen Versorgung. So müssten niedergelassene Ärzte in einem bedarfsgerechten Verfahren Rehabilitation verordnen dürfen und der MDK Leistungen nicht länger ohne eine persönliche Untersuchung des Patienten und das Aufzeigen von Alternativen ablehnen.
Weiter müsse das bestehende Schnittstellenproblem zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt werden. Dazu schlagen die Unterzeichner einen Finanzausgleich vor, der den Krankenkassen ihre Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung oder Aufschiebung von Pflegebedürftigkeit zurück erstattet. Schließlich fordern die Verbände und Organisationen die Abschaffung des Reha-Budgets in der gesetzlichen Rentenversicherung, damit notwendige Leistungen auch erbracht werden könnten. „Die Aufwendungen der Rentenversicherung müssten sich am Bedarf orientieren und dürfen nicht nach realitätsfernen Kriterien budgetiert werden“, heißt es im Positionspapier. Die Verantwortung für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung „muss bei den Rentenversicherungsträgern selbst liegen“, die unabhängig vom Reha-Budget nach medizinischer Notwendigkeit und Erfolgsaussicht entscheiden müssten.